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Aktenzeichen I 247/96

Datum 05.12.1896

Leitsatz Wirkung der Eintragung eines Warenzeichens auf Grund des Gesetzes vom 12. Mai 1894. Kann gegen die Klage aus der Eintragung eingewendet werden, daß das eingetragene Zeichen ein Freizeichen sei? Kommt es für den Umfang des Schutzrechtes darauf an, für welche Waren das Zeichen thatsächlich, oder darauf, für welche Waren es nach Inhalt des Eintragungsvermerkes in der Zeichenrolle angemeldet ist? Eintragung unter einer falschen Warenklasse. Tragweite des Schutzes eines Wortzeichens.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464026160077

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