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Aktenzeichen I 251/96

Datum 09.12.1896

Leitsatz 1. Verletzung des Rechtes aus der Eintragung eines Warenzeichens durch Verwendung eines wesentlichen Bestandteiles desselben ohne Wiedergabe des ganzen Warenzeichens. 2. Verwendung einer Firma in abgekürzter Gestalt zur Warenbezeichnung. 3. Unbefugter Gebrauch einer Firma durch Beifügung eines Zusatzes, der zu näherer Bezeichnung des Geschäftes eines Anderen dient.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464026170080

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