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Aktenzeichen VI 277/96

Datum 14.01.1897

Leitsatz Entlassung eines zur Leitung einer Fabrik angenommenen Technikers vor Ablauf der vereinbarten Zeit wegen Unterhaltung eines Konkubinatsverhältnisses; Einfluß des Umstandes, daß der Dienstherr das als Entlassungsgrund geltendgemachte Verhältnis bereits seit längerer Zeit gekannt hat. Anwendbarkeit der Vorschriften der §§ 408. 409 A.L.R. I. 5 auf Dienstverhältnisse der bezeichneten Art.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464026200114

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