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Aktenzeichen III 238/96

Datum 22.01.1897

Leitsatz Ist die Ehe, die trotz des im § 33 des Reichsgesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875 aufgestellten Ehehindernisses des Ehebruches geschlossen wird, in allen nach gemeinem Rechte zu beurteilenden Fällen nichtig?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464026250138

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