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Aktenzeichen III 282/96

Datum 23.02.1897

Leitsatz Beweislast im Falle des § 1 des Reichsgesetzes vom 7. Juni 1871, betr. die Verbindlichkeit zum Schadensersatz für die bei dem Betriebe von Eisenbahnen, Bergwerken 2c herbeigeführten Tötungen und Körperverletzungen, wenn mit dem eigenen Verschulden des Getöteten oder Verletzten ein Verschulden des Betriebsunternehmers zusammentrifft.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640262A0162

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