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Aktenzeichen III 183/96
Datum 17.11.1896
Leitsatz 1. Ist bei Personen, die Störungen der Geistesthätigkeit unterliegen, jedoch handlungsfähig sind, Gemeingefährlichkeit ein Grund zur Entmündigung? 2. Ist Entmündigung bei akuten transitorischen Geistesstörungen zulässig?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464026320191
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