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Aktenzeichen III 360/96

Datum 02.02.1897

Leitsatz Kann nach gemeinem protestantischen Eherechte nach Erhebung der Ehescheidungsklage wegen Weigerung der ehelichen Pflicht der schuldige Ehegatte den Scheidungsanspruch dadurch beseitigen, daß er im Laufe des Rechtsstreites sich zur Leistung der ehelichen Pflicht bereit erklärt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640263A0218

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