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Aktenzeichen V 71/96
Datum 03.10.1896
Leitsatz Erlangt der Gläubiger gemäß § 41 Abs. 1 Eig.-Erw.-Ges. vom 5. Mai 1872 die persönliche Klage gegen den Erwerber des Grundstückes auch insoweit, als durch die Eintragung des in Anrechnung auf den Kaufpreis übernommenen Rechtes kein wirkliches Hypothekenrecht begründet war?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640263D0228
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