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Aktenzeichen IV 165/96
Datum 26.11.1896
Leitsatz 1. Gegen wen ist die Klage auf Gewährung eines Ruhegehaltes nach dem Gesetze vom 23. Juli 1893, betr. Ruhegehaltskassen für die Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volksschulen (G.S. S. 194), zu richten? 2. Was ist unter dem "zuletzt bezogenen" Gehalte im Sinne des § 4 des Gesetzes vom 6. Juli 1885, betr. die Pensionierung der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volksschulen (G.S. S. 298), zu verstehen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640264C0279
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