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Aktenzeichen V 178/96

Datum 02.12.1896

Leitsatz 1. Wie wirkt der Umstand, daß der Widerspruch gegen die Bebauung eines Grundstückes aus thatsächlichem Irrtume unterblieben ist, auf den Rechtserwerb durch Inädifikation ein? 2. Kann dieser Irrtum auch von einem Dritten geltend gemacht werden, gegen den der Eigentümer des durch Inädifikation erworbenen Grundstückes eine Grundgerechtigkeit beansprucht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640264D0286

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