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Aktenzeichen V 38/96

Datum 12.12.1896

Leitsatz Haftet der Machtgeber, dem ein Versehen bei der Auswahl des Bevollmächtigten zur Last fällt (§ 53 A.L.R. I. 6), für jeden durch ein Verschulden des Beauftragten bei Ausrichtung seines Auftrages verursachten Schaden, oder nur für denjenigen Schaden, der seinen Grund in der besonderen dem Machtgeber bekannten oder erkennbar gewordenen Untüchtigkeit des Beauftragten hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464026510303

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