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Aktenzeichen I 269/96

Datum 19.12.1896

Leitsatz 1. Kann die Abtretung einer Forderung mit Wirkung gegen Dritte durch Vertrag zwischen Gläubiger und Schuldner ausgeschlossen werden? 2. Ist der Anspruch auf Auszahlung einzelner Raten eines Baugelddarlehns abtretbar? 3. Hat die Abtretung eines derartigen Anspruches und deren Bekanntmachung an den Darlehnsgeber die Folge, daß der letztere nicht mehr in der Lage ist, Zahlungen, welche zur Fortsetzung des Baues nötig werden, gleichwohl zu leisten und auf die zugesagten Baugelder, soweit diese abgetreten sind, zu verrechnen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464026530308

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