zurück
Aktenzeichen III 54/96
Datum 28.12.1896
Leitsatz Steht den in §§ 24-28 des preußischen Gesetzes über die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen vom 13. Juli 1883 genannten Forderungen ein Vorrecht gegenüber den in das geringste Gebot nicht aufgenommenen Hypothekenforderungen auch dann zu, wenn sie nicht schon im Versteigerungstermine, sondern erst später angemeldet werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464026540312
zurück