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Aktenzeichen II 267/96

Datum 08.01.1897

Leitsatz Inwieweit bewirkt die gemäß § 69 Abs. 2 der preußischen Vormundschaftsordnung vom 5. Juli 1875 dem bisherigen Vormunde ohne Vorbehalt erteilte Entlastung dessen Befreiung von der Haftbarkeit für Mängel der Verwaltung auch dann, wenn die Folgen derselben erst später eintreten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464026590335

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