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Aktenzeichen II 223/96

Datum 24.11.1896

Leitsatz 1. Darf der Drittschuldner, gegen den der pfändende Gläubiger auf Grund einer Überweisung der gepfändeten Forderung gemäß § 740 C.P.O. Klage erhoben hat, die Aktivlegitimation des Klägers bestreiten, weil das vollstreckbare Urteil, auf das dieser seine Forderung stütze, durch Vergleich seine Wirksamkeit verloren habe? 2. Wie ist bezüglich der Sache selbst und in Ansehung der Prozeßkosten zu entscheiden, wenn der Nebenintervenient, dessen Nebenintervention in erster Instanz im Endurteile für unzulässig erklärt wurde, gegen dieses in eigenem Namen Berufung und nach deren Zurückweisung gegen das Urteil des Berufungsgerichtes in eigenem Namen Revision eingelegt hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464026690400

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