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Aktenzeichen IV 310/96

Datum 04.02.1897

Leitsatz Ist für Klagen, mit welchen Einwendungen gegen den durch das Urteil festgestellten Anspruch geltend gemacht werden, das Prozeßgericht erster Instanz nur dann zuständig, wenn die Zwangsvollstreckung bereits begonnen hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464026760428

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