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Aktenzeichen VI 365/96

Datum 25.03.1897

Leitsatz Kann der Zwangsvergleich im Falle heimlicher Begünstigung einzelner Gläubiger wegen Betruges nach § 182 K.O. nur angefochten werden, wenn ohne die Zustimmung der begünstigten Gläubiger der Vergleich nicht zustande gekommen wäre?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464027080017

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