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Aktenzeichen VI 435/96

Datum 26.04.1897

Leitsatz Sind die im § 3 des Gesetzes über die Konsulargerichtsbarkeit vom 10. Juli 1879 bezeichneten Gesetze auch dann maßgebend, wenn eine Rechtsangelegenheit, für die ein Konsulargericht zuständig war, vor einem inländischen Gerichte anhängig gemacht wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640270F0053

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