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Aktenzeichen II 106/97
Datum 15.06.1897
Leitsatz Kann ein Gläubiger eine Veräußerung des dem Schuldner gehörenden Aktivvermögens, welche eine gleichmäßige Befriedigung aller vorhandenen Gläubiger herbeiführen soll, auch dann mit Erfolg anfechten, wenn feststeht, daß im Falle der Ablehnung dieses Vertrages sofort das Konkursverfahren eröffnet worden wäre, und daß er zufolge des Vertrages mindestens ebensoviel, ja voraussichtlich mehr erhalten wird, wie wenn das Konkursverfahren eröffnet und durchgeführt worden wäre?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464027170089
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