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Aktenzeichen VI 167/97
Datum 30.09.1897
Leitsatz 1. Ist der Begriff des Gewerbes im Sinne des § 3 des Reichsgesetzes vom 13. Mai 1870 wegen Beseitigung der Doppelbesteuerung einheitlich für das ganze Reich, oder nach Landesrecht zu bestimmen? 2. Ist im Sinne des § 3 des bezeichneten Gesetzes die Ausübung der Heilkunde durch approbierte Ärzte ein Gewerbe?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464027210134
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