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Aktenzeichen III 71/97

Datum 02.07.1897

Leitsatz 1. Kann der Fideikommißbesitzer Servituten an Fideikommißgrundstücken mit für die Fideikommißfolger verbindlicher Kraft bestellen? 2. Wird durch die Bestellung wenigstens für die Dauer seines Fideikommißbesitzes ein dingliches Recht begründet, oder nur die persönliche Verpflichtung, die Ausübung zu gestatten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640272E0181

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