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Aktenzeichen II 97/97
Datum 28.05.1897
Leitsatz Ist gegenüber der Klage aus einem Termingeschäfte zwischen Parteien, welche durch den Agenten der einen Partei miteinander in Verbindung gesetzt worden sind, der Einwand des reinen Differenzgeschäftes schon durch die Thatsache begründet, daß bei früheren, durch die Korrespondenz des Agenten vermittelten Geschäften der Parteien der Agent und der Beklagte über den Ausschluß der Effektivlieferung einig gewesen sind?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640274C0297
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