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Aktenzeichen III 26/97

Datum 01.06.1897

Leitsatz Kann der Träger eines Familiennamens gegen Staatsbehörden, die sein Recht auf Führung dieses Namens bestreiten, Feststellungsklage dahin erheben, daß er zur Führung jenes Namens berechtigt sei, und daß die Beklagten nicht berechtigt seien, ihm die Führung desselben zu verbieten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640274D0302

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