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Aktenzeichen IV 49/97
Datum 28.05.1897
Leitsatz Welche rechtliche Bedeutung haben die in § 10 Ziff. 5 A.G.O. II. 1 erwähnten Eheberedungen und Verträge, und in welcher Form müssen dieselben geschlossen werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464027530328
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