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Aktenzeichen II 93/97

Datum 15.06.1897

Leitsatz Kann der Gläubiger, welcher einen vollstreckbaren Schuldtitel gegen seinen zahlungsunvermögenden Schuldner besitzt, den von demselben auf Grund einer Vollmacht für einen Dritten vorgenommenen Ankauf eines Grundstückes, welches von dem Verkäufer dem Dritten aufgelassen und auch dementsprechend in dem Grundbuche eingetragen ist, anfechten und verlangen, daß wegen seiner Forderung der Dritte sich die Zwangsvollstreckung in das Grundstück gefallen lasse, wenn der Schuldner und der Dritte durch bewußtes gemeinschaftliches Handeln die grundbuchmäßige Eintragung des, in Wirklichkeit von dem Schuldner für sich und mit seinen Mitteln erworbenen, Grundstückes auf den Namen des Dritten als Eigentümers zu dem Zwecke herbeigeführt haben, um es den Zugriffen der Gläubiger des Schuldners zu entziehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464027550343

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