zurück

Aktenzeichen IV 457/96

Datum 24.06.1897

Leitsatz 1. Ist es notwendig, daß der von einem Blinden zu gerichtlichem Protokolle offen übergebene Aufsatz seines letzten Willens von den beiden Unterschriftszeugen des Blinden unterschrieben sei? 2. Zur Auslegung des § 122 A.L.R. I. 12 bezüglich des Vermerkes über die Vorlesung und Genehmigung des Protokolles.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464027560346

Download PDF

zurück