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Aktenzeichen II 64/97

Datum 30.04.1897

Leitsatz 1. Kann eine Verletzung von § 14 Abs. 2 des rheinpreußischen Gesetzes vom 18. April 1887 über das Verteilungsverfahren mit Rücksicht auf dessen Verhältnis zu den §§ 763. 764 C.P.O. die Revision begründen? 2. Kann nach rheinisch-französischem Rechte ein Gläubiger, der sich am Verteilungsverfahren nicht beteiligt hat, von einem anderen im Verfahren angewiesenen Gläubiger wegen sonst eintretender ungerechtfertigter Bereicherung Erstattung der Beträge fordern, für welche dieser Gläubiger Anweisung erhalten hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640275D0377

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