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Aktenzeichen III 42/97
Datum 05.03.1897
Leitsatz Wie ist die Entscheidung zu verstehen, daß der gegen mehrere Streitgenossen obsiegende, gegen einen aber unterliegende Kläger die Prozeßkosten zu tragen habe, soweit sie gegen diesen Mitbeklagten besonders entstanden seien?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640275F0383
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