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Aktenzeichen VI 404/96
Datum 18.03.1897
Leitsatz Findet § 236 Abs. 2 C.P.O. auch im Anfechtungsprozesse Anwendung, wenn der Kläger während des Prozesses die Forderung, wegen deren er eine Rechtshandlung des Schuldners Ansicht, abtritt? Insbesondere auch dann, wenn er sie an einen Bürgen, von welchem er im Laufe des Prozesses befriedigt ist, abtritt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464027630392
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