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Aktenzeichen VI 54/97
Datum 20.03.1897
Leitsatz 1. Ist gegen einen Beschluß, wodurch das Gericht jede weitere Verhandlung in einer Prozeßsache ablehnt, weil der Rechtsstreit erledigt sei, Beschwerde zulässig? 2. Ist ein solcher Beschluß deshalb gerechtfertigt, weil die Parteien nach Ansicht des Gerichtes über den gesamten Streitstoff einen bindenden prozeßgerichtlichen Vergleich geschlossen haben?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464027640392
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