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Aktenzeichen VI 432/96

Datum 26.04.1897

Leitsatz 1. Ist eine Klage, die sich gegen eine mit Korporationsrechten nicht ausgestattete Gesellschaft, vertreten durch ihren Vorstand, richtet, als gegen die Mitglieder der Gesellschaft gerichtet anzusehen? Enthält die im Laufe des Prozesses erfolgende Bezeichnung bestimmter Mitglieder, gegen welche die Klage gerichtet wird, eine unzulässige Klagänderung? 2. Kann unter Umständen die Erwerbsgesellschaft, vertreten durch ihren Vorstand, als parteifähig betrachtet werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640276B0405

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