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Aktenzeichen V 75/97

Datum 26.05.1897

Leitsatz Unter welchen Voraussetzungen findet der § 774 C.P.O. Anwendung, wenn der Schuldner zur Vornahme der Handlung der Mitwirkung einer Behörde bedarf?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464027710418

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