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Aktenzeichen VI 144/97

Datum 08.07.1897

Leitsatz Zur Begrenzung des Anwendungsgebietes des § 774 Abs. 1 C.P.O. Liegt eine ausschließlich vom Willen des Schuldners abhängige Handlung dann nicht vor, wenn sich die Handlung als die Schaffung eines Geistesproduktes darstellt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464027720420

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