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Aktenzeichen IV 286/97

Datum 20.09.1897

Leitsatz Kann für den Zahlungsbefehl im Mahnverfahren gegen mehrere Personen, welche bei verschiedenen Gerichten ihren allgemeinen Gerichtsstand haben, das zuständige Gericht durch das zunächst höhere Gericht gemäß § 36 Ziff. 3 C.P.O. bestimmt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464027740425

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