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Aktenzeichen II 170/97
Datum 01.10.1897
Leitsatz Kann im Falle des § 240 Ziff. 3 C.P.O. der statt des ursprünglich geforderten Gegenstandes auf das Interesse gerichtete Klaganspruch noch in der Berufungsinstanz erhoben werden, obgleich dem Kläger schon im Laufe der ersten Instanz die eingetretene Veränderung bekannt geworden ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464027760428
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