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Aktenzeichen I 871/80
Datum 26.01.1881
Leitsatz Enthält die Verbürgung in Wechselform zugleich eine civilrechtliche Verbürgung, oder begründet sie nur eine Wechsel-Verpflichtung? Hat der Gläubiger die umfassendere oder der Bürge die beschränktere Verpflichtung zu beweisen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464004030010
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