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Aktenzeichen III 679/80
Datum 04.03.1881
Leitsatz 1. Inwieweit ist die Einrede der Selbstverschuldung begründet, wenn ein Lohnbediensteter bei einer instruktionswidrigen Handlung einen Unfall sich zugezogen hat? 2. Liegt ein Revisionsgrund vor, wenn der Berufungsrichter aus rechtsirrtümlichen Erwägungen den Beweisantritt einer Partei für unerheblich erklärt und zurückgewiesen hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464004060025
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