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Aktenzeichen III 675/80

Datum 01.03.1881

Leitsatz Verjährung der Paulianischen Klage nach gemeinem Rechte. Auslegung des §. 14 des Reichsgesetzes vom 21. Juli 1879 (R.G.Bl. S. 277); dasselbe schützt nur erworbene Rechte. Anfechtung des mit einem Stellvertreter des Erwerbers geschlossenen, von letzterem nachträglich genehmigten Veräußerungsvertrages wegen Dolus des Veräußerers und des Erwerbers.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464004070028

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