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Aktenzeichen II 435/80
Datum 29.04.1881
Leitsatz Kann der Ausländer, welcher vor dem 1. Oktober 1875 sein Warenzeichen angemeldet hat, seinen Besitzstand (§. 9 des Markenschutzgesetzes) auch solchen Anmeldungen gegenüber geltend machen, die vor Bekanntmachung des betreffenden Staatsvertrages im Reichsgesetzblatte erfolgt sind?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464004080035
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