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Aktenzeichen I 515/81
Datum 23.03.1881
Leitsatz Rechtliche Natur der Versicherung imaginären Gewinnes. Begriff des Totalverlustes bei einer solchen. Sind am Bestimmungsorte angekommene Güter bloß deshalb als für den Empfänger verloren gegangene anzusehen, weil sie infolge Auslöschung der Marke durch einen Seeunfall nicht identifiziert werden können? Unterschied zwischen einer Versicherung der Güter selbst und einer abgesonderten Versicherung des an denselben zu machenden Gewinnes in dieser Beziehung. Angebliche Usance.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464004090037
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