Aktenzeichen I 391/80
Datum 04.05.1881
Leitsatz 1. Ist in der Policeklausel, daß das Schiff im Anschluß an das - sich auf eine bestimmte Reise beziehende - Risiko dieser Police auch für die folgende Reise gegen eine nach Billigkeit zu regulierende Prämie versichert bleiben soll, ein perfekter Versicherungsvertrag oder nur die Bereiterklärung des Versicherers zur Übernahme der weiteren Versicherung enthalten? 2. Bildet jene Klausel eine bloße Modalität des Versicherungsvertrages oder einen selbständigen Nebenvertrag, zu dessen Abschlusse es eines besonderen Auftrages des Versicherten an den von ihm mit der Versicherung Beauftragten bedarf? Begründet auch eine ohne Auftrag des Versicherten von einem Dritten genommene Versicherung die Einrede der Doppelversicherung?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640040A0046
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