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Aktenzeichen I 478/80
Datum 02.04.1881
Leitsatz Folgt aus Art. 174 H.G.B., daß zur Rechtswirksamkeit der Ratihabition einer durch Unterschrift mit dem Namen des Ratihabenten seitens eines Dritten vorgenommenen Aktienzeichnung die Schriftform der Ratihabition wesentlich ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640040D0054
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