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Aktenzeichen I 154/81

Datum 26.01.1881

Leitsatz Steht dem durch Betrug des Indossanten zur Acceptation bestimmten Wechselschuldner die exceptio doli gegenüber dem Indossatar des Betrügers, welcher die Wechselforderung lediglich in dessen Interesse geltend macht, auch dann entgegen, wenn das Indossament formell nicht in procura gefaßt ist, und wenn der Indossatar von dem Sachverhalte erst durch die Darstellung des Wechselschuldners im Prozesse unterichtet wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640041B0100

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