zurück
Aktenzeichen I 19/81
Datum 04.05.1881
Leitsatz Steht den Aktionären ein Anspruch auf Dividende dann zu, wenn die Bilanz einen Reingewinn aufweist, derselbe indessen wegen Unsicherheit der in Ansatz gebrachten Werte nach einem Beschlusse der Generalversammlung nicht zur Verteilung gelangt, sondern als Specialreserve vorgetragen ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640041C0102
zurück