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Aktenzeichen II 372/80
Datum 22.04.1881
Leitsatz Kann das ausscheidende Mitglied einer eingetragenen Genossenschaft, welches die Rückzahlung seiner Geschäftsanteile fordert, dem Einwande der Genossenschaft, daß zufolge Beschlusses der Generalversammlung in der maßgebenden Bilanz Verlust-Abschreibungen auf die Geschäftsanteile stattgefunden hätten, der Kläger daher auch nur den nach Abzug derselben verbleibenden Nest seiner Anteile in Anspruch nehmen könne, die Replik entgegensetzen, daß die fraglichen Verluste schon vor seinem Eintritt in die Genossenschaft entstanden und daher von ihm nicht zu tragen seien?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640041E0106
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