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Aktenzeichen III 329/80

Datum 21.03.1881

Leitsatz Fällt beim Konkurse des Hauptschuldners die dem Bürgen zustehende Einrede der Vorausklagung fort? Gilt dies auch bei einem den Konkurs vorbereitenden Verfahren, insbesondere dem Überschuldungsverfahren nach nassauischem Recht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464004220123

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