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Aktenzeichen III 318/80

Datum 06.05.1881

Leitsatz Gilt die Vorschrift der Nov. 22 cap. 46 §. 2, durch welche die zur zweiten Ehe schreitende Frau hinsichtlich des Erbrechtes in das Vermögen ihrer Kinder aus erster Ehe beschränkt wird, auch für den zur zweiten Ehe schreitenden Mann?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464004250129

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