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Aktenzeichen I 108/80
Datum 26.03.1881
Leitsatz 1. Haftet der Vormund bei Belegung von Mündelgeldern gegen geringere als pupillarische Sicherheit für den ganzen aus der Belegung entstehenden Schaden? 2. Entscheidet hierbei die Zulänglichkeit der Sicherheit zur Zeit der Belegung oder zur Zeit des Verkaufes?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464004300166
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