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Aktenzeichen V 608/81

Datum 19.03.1881

Leitsatz Ist der auf Grund eines nach früherem Rechte stattgefundenen Eigentumserwerbes in das Grundbuch eingetragene Eigentümer befugt, den bei seiner Eigentumsklage erforderlichen Nachweis seines Eigentums lediglich nach §. 7 des Gesetzes vom 5. Mai 1872 auf die Eintragung zu stützen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640044A0270

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