zurück
Aktenzeichen V 608/81
Datum 19.03.1881
Leitsatz Ist der auf Grund eines nach früherem Rechte stattgefundenen Eigentumserwerbes in das Grundbuch eingetragene Eigentümer befugt, den bei seiner Eigentumsklage erforderlichen Nachweis seines Eigentums lediglich nach §. 7 des Gesetzes vom 5. Mai 1872 auf die Eintragung zu stützen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640044A0270
zurück