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Aktenzeichen V 345/80
Datum 27.04.1881
Leitsatz 1. Ist gegen einen Genossenschaftsbeschluß, durch welchen dem Grubenvorstande über die Jahresverwaltung Entlastung erteilt wird, die Berufung auf richterliche Entscheidung darüber zulässig, ob dieser Beschluß zum Besten der Gewerkschaft gereicht? 2. Dürfen in einer Gewerkenversammlung, welche dazu berufen ist, um die von dem Grubenvorstande gelegte Rechnung abzunehmen, die Mitglieder dieses Grubenvorstandes das ihnen als Mitgewerken zustehende Stimmrecht im Interesse der eigenen Entlastung ausüben?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464004510296
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